ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

la mia Unternehmensberatung e.U.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand Juni 2026

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der AuftraggeberIn und la mia Unternehmensberatung – nachfolgend la mia genannt (Auftragnehmerin, Inhaberin: Mag. Petra Verena Thomasser, Sitz in 8054 Pirka, Wiesenweg 21) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die la mia gegebenenfalls unter Heranziehung von SubauftragnehmerInnen dem/der AuftraggeberIn erbringt, und auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin, selbst, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
3) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/s/in sind ungültig, es sei denn, diese werden von la mia ausdrücklich schriftlich anerkannt.
4) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 1 Umfang des Beratungsauftrages
1) Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich schriftlich vereinbart.
2) la mia (sowie deren SubauftragnehmerInnen) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden und verwendet die eigene Arbeitsausstattung.
3) la mia ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (SubauftragnehmerInnen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung der Dritten erfolgt ausschließlich durch la mia. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen den Dritten und dem/der AuftraggeberIn.

§ 2 Aufklärungspflicht des/der Auftraggeber/s/in / Vollständigkeitserklärung
1) Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages gegebenenfalls an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
2) Der/die AuftraggeberIn wird la mia auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – nachweislich umfassend informieren.
3) Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass la mia alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle weiteren Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von la mia bekannt werden.
4) Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass seine/ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von la mia von dieser informiert werden.

§ 3 Sicherung der Unabhängigkeit
1) Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
2) Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der MitarbeiterInnen und beauftragten Dritten (SubauftragnehmerInnen) von la mia zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggeber/s/in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 4 Berichterstattung
1) la mia verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer MitarbeiterInnen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter entsprechend dem/der AuftraggeberIn Bericht zu erstatten.
2) Die Berichterstattung erfolgt nach Ermessen von la mia – entsprechend dem laufenden Arbeitsfortschritt.
3) Da die Leistungserbringung durch la mia zum Teil auch auf Basis von Informationen und Dokumenten, die vom/von der AuftraggeberIn oder Dritten bereitgestellt werden, erfolgt, obliegt dem/der AuftraggeberIn die Pflicht, die Projektergebnisse bzw. die Berichterstattung von la mia sorgfältig auf ihre Plausibilität zu überprüfen.

§ 5 Schutz des geistigen Eigentums
1) Die Urheberrechte an den von la mia und ihren MitarbeiterInnenn und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei la mia. Sie dürfen vom/von der AuftraggeberIn während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die AuftraggeberIn ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von la mia zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Verbreitung des Werkes eine Haftung von la mia – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
2) Der Verstoß des/der Auftraggeber/s/in gegen diese Bestimmungen berechtigt la mia zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
1) la mia ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben, sofern diese von la mia zu vertreten sind. Sie wird den/die AuftraggeberIn hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
2) Dieser Anspruch des/der Auftraggeber/s/in erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

§ 7 Haftung / Schadenersatz
1) la mia haftet dem/der AuftraggeberIn für nachgewiesene Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) und maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragsvolumens. Dies gilt auch für Schäden, die auf von la mia beigezogene Dritte (SubauftragnehmerInnen) zurückgehen.
2) Sämtliche weiterführende Entscheidungen oder Handlungen, die auf Basis der Ergebnisse der Tätigkeit von la mia getroffen oder nicht getroffen worden sind, obliegen der alleinigen Verantwortung des/der Auftraggeber/s/in.
3) Schadenersatzansprüche des/der Aufraggeber/s/in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
4) Der/die AuftraggeberIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von la mia zurückzuführen ist.
5) Sofern la mia das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, obliegt die Entscheidung,diese Ansprüche an den/die AuftraggeberIn abzutreten, la mia. Der/die AuftraggeberIn wird sich in diesem Fall an diese Dritten halten.

§ 8 Geheimhaltung / Datenschutz
1) la mia und ihre Erfüllungsgehilfen verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über ihnen zur Kenntnis gelangende geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggeber/s/in erhalten.
2) a) Weiters verpflichtet sich la mia, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von KlientInnen des/der Auftraggeber/s/in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, bzw Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des/der Auftraggeber/s/in aushändigen.
b) Erbringen Dritte (SubauftragnehmerInnen) Leistungen, so werden die vorangeführten Bestimmungen entsprechend den diesbezüglichen Bedingungen der SubauftragnehmerInnen, welche mit dem/der AuftraggeberIn zu vereinbaren sind, geändert.
3) Die Schweigepflicht reicht max. 5 Jahre auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen, bzw hinsichtlich Informationen, die la mia zum Zeitpunkt des Erhalts durch den/die AuftraggeberIn bereits bekannt waren.
4) a) Das Risiko der Datenübertragung bzw das Einlangen von Daten an la mia bei derselben (bzw im Fall von SubauftragnehmerInnen, bei diesen) trägt der/die AuftraggeberIn.
b) la mia ist ausdrücklich berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die AuftraggeberIn leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hiefür sämtliche gesetzliche Vorgaben insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes idgF., wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, umgesetzt worden sind.
5) a) Nach Auftragsende wird Material (Daten, Datenträger, Analysen, Programme, Designs, etc.), das la mia zur Erfüllung des Auftrages überlassen wurde, sowie die Ergebnisse aus der Durchführung des Auftrages vernichtet oder auf Wunsch dem/der AuftraggeberIn zurückgegeben.
b) Sind SubauftragnehmerInnen tätig, so gelten iSv Abs. 2) b) statt der vorangeführten Bestimmungen die Bedingungen der SubauftragnehmerInnen, welche mit dem/der AuftraggeberIn zu vereinbaren sind.

§ 9 Honorar
1) Nach Erbringung der vereinbarten Leistung, welche von la mia ausdrücklich ausgewiesen wird, erhält la mia binnen 14 Tagen ein Honorar gemäß § 1 1). la mia ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils auch mit Legung dieser Rechnungen durch la mia binnen 14 Tagen fällig.
2) la mia wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
3) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von la mia vom/von der AuftraggeberIn zusätzlich unverzüglich zu ersetzen.
4) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggeber/s/in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch la mia, so behält la mia den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
5) Im Falle der Nichtzahlung von vereinbarten Zwischenabrechnungen ist la mia (Unternehmensberaterin) von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
6) Bei Zahlungsverzug ist la mia berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu verrechnen. Weiters sind vom/von der AuftraggeberIn sämtliche Kosten der Einbringlichkeitsmachung von Forderungen (Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) zu tragen.
7) la mia ist berechtigt, dem/der AuftraggeberIn Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die AuftraggeberIn erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch la mia ausdrücklich einverstanden.

§ 10 Dauer des Vertrages
1) Dieser Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.
2) Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
– wenn ein/e VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein/e VertragspartnerIn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des/der Vertragspartner/s/in, über den/die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese/r auf Begehren von la mia weder Zwischenabrechungen binnen 14 Tagen begleicht, noch vor Leistung von la mia eine jederzeit forderbare Sicherheit leistet.

§ 11 Schlussbestimmungen
1) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
2) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3) Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (sowie des UN Kaufrechts) anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von la mia bzw im Fall des Tätigwerdens von SubauftragnehmerInnen deren Niederlassung. Allfällige Streitigkeiten werden vor dem sachlich zuständigen Gericht der Niederlassung der Auftragnehmerin bzw der SubauftragnehmerInnen ausgetragen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Fassung – Stand Juni 2026.